Theorie, Praxis und Vorschriften
Ausbildung
Was der Gesetzgeber für die Ausbildung vorschreibt und was Sie in Theorie und Praxis erwartet. Die aktuellen Termine für den Theorieunterricht finden Sie auf der Startseite.
Ziel der Ausbildung
Ziel ist, dass Sie sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Verkehrsteilnehmerin oder Verkehrsteilnehmer werden. Dazu gehört die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Unter anderem muss vermittelt werden:
- Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen
- Bereitschaft und Fähigkeit zu rücksichtsvollem und partnerschaftlichem Verhalten, und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren
- Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
Mindeststunden im Theorieunterricht
Angegeben sind Doppelstunden.
| Klasse | Grundstoff | Zusatzstoff |
|---|---|---|
| Klasse B | 12 Std. | 2 Std. |
| Klasse A | 12 Std. | 4 Std. |
- Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A entfallen der Theorieunterricht und die theoretische Prüfung.
- Bei einer Erweiterung von B auf A oder umgekehrt reduziert sich der Grundstoff auf 6 Std.
Rahmenplan Theorieunterricht
Diese Inhalte behandelt der Theorieunterricht.
1. Persönliche Voraussetzungen
2. Risikofaktor Mensch
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
7. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10. Ruhender Verkehr
11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12. Lebenslanges Lernen
13. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung, umweltbewusster Umgang mit Kfz
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
1. Bekleidung
2. Grundfahraufgaben und die Prüfungsfahrt
3. Fahrbahn und Straßenverhältnisse
4. Sehen und Gesehen werden
Praktischer Unterricht und Sonderfahrten
Für die Klassen B, A und BE sind besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben, jeweils in Einheiten von 45 Minuten.
| Sonderfahrt | Klassen B und A | Klasse BE |
|---|---|---|
| Überlandfahrt (Bundes- oder Landstraße) | 5 Stunden | 3 Stunden |
| Autobahnfahrt | 4 Stunden | 1 Stunde |
| Beleuchtungsfahrt (Dämmerung oder Dunkelheit) | 3 Stunden | 1 Stunde |
Vor den besonderen Ausbildungsfahrten steht eine entsprechende Grundausbildung. Dafür schreibt der Gesetzgeber keine Mindeststundenzahl vor.
Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Wir empfehlen trotzdem, das Fahrzeug auf Landstraße und Autobahn kennenzulernen, weil es schwerer und stärker ist.
Bereit für die erste Stunde?
Wir erklären Ihnen gern, wie die Ausbildung bei uns abläuft.