Welche Klasse passt zu Ihnen?
Führerscheinklassen
Wir bilden Sie in den folgenden Klassen aus:
Wie Theorie und Praxis ablaufen, steht unter Ausbildung, die Kosten unter Preise.
Pkw mit und ohne Anhänger
Klasse B
Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein. Sie erwerben sie direkt, ab 18 Jahren oder ab 17 Jahren mit Begleitetem Fahren. Die Besitzdauer ist nicht befristet.
Sie dürfen Kraftfahrzeuge fahren, ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Das gilt auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Ist der Anhänger schwerer, darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.
- Beinhaltet AM und L
- Direkter Erwerb ab 17 Jahre bei Begleitetem Fahren, sonst ab 18 Jahre
- Keine Befristung der Besitzdauer
Begleitetes Fahren ab 17
Klasse BF 17
Um die Unfallzahlen bei Fahranfängern zwischen 18 und 24 Jahren zu senken, hat die Landesregierung am 13.9.2005 das „Begleitete Fahren ab 17“ beschlossen. Wählen Sie eine Fahrschule, dort hilft man Ihnen, die Antragsunterlagen für das Straßenverkehrsamt korrekt auszufüllen.
Fragen zum Führerschein mit 17
Wie komme ich an den Führerschein mit 17?
Mit 16 ½ Jahren können Sie sich in einer Fahrschule zur Ausbildung der Klasse B oder BE anmelden und beim zuständigen Amt den Fahrerlaubnisantrag stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wird der Antrag bewilligt, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall ist, beginnt die übliche Ausbildung: Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung.
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung stattfinden. Wer besteht und 17 Jahre alt ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung. Sie gilt nur in Deutschland. Mit 18 Jahren wird sie auf Antrag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt. Eine zweite Ausbildungsstufe oder eine zusätzliche Prüfung ist dafür nicht nötig.
Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?
- Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mitfahren, die mindestens 30 Jahre alt ist. Wer in Frage kommt, wird bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen. Es kann also nicht einfach irgendjemand mitfahren.
- Die Begleitperson hat seit mindestens 5 Jahren die Klasse B (bzw. Klasse 3) und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg haben.
- Für den Fahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze, für die Begleitperson die 0,5-Promille-Grenze, für beide die übrigen Vorschriften über berauschende Mittel.
- Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer. Sie darf nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
- Wer unter 18 Jahren mit Ausnahmegenehmigung ohne Begleitperson erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und bekommt vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis sofort wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Wer die Prüfbescheinigung nicht mitführt, zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld.
Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?
Wichtiger Tipp: Prüfen Sie unbedingt, ob für die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart sind. Hat der Versicherungsnehmer im Antrag zum Beispiel angegeben, dass nur Fahrer über 23 Jahre fahren (für eine günstigere Prämie), darf ein 17-Jähriger auf keinen Fall ans Steuer. Bei solchen Verstößen gegen den Versicherungsvertrag verliert das Fahrzeug zwar nicht den Versicherungsschutz, aber es drohen hohe Strafzahlungen und Rückforderungen der Versicherung.
Der Pkw braucht keine Hilfsmittel, wie Fahrlehrer sie benutzen. Weil die Begleitperson nur beraten darf, sind zum Beispiel keine Doppelpedale erlaubt. Ein zusätzlicher Innenspiegel für die Begleitperson ist möglich. Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, die Eltern und andere Begleitpersonen auf ihre Aufgabe vorbereiten. Die Teilnahme kann sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.
Was gilt für die Klasse AM?
Wie beim Führerschein mit 18 erwerben Sie mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnis der Klasse AM, und zwar ohne die Auflagen.
Motorrad ohne Leistungsbegrenzung
Klasse A
Die Klasse A beinhaltet AM, A1 und A2. Die Besitzdauer ist nicht befristet.
Direkter Erwerb und Aufstieg
- Ab 18 Jahre: Leichtkrafträder, auch mit Beiwagen, bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg
- Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 fahren und nach Ablauf von 2 Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt
- Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
- Ab 20 Jahre: Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2, dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung nötig
- Ab 21 Jahre: dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
- Ab 24 Jahre: Krafträder bei Direkteinstieg
Das dürfen Sie fahren
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung über 15 kW oder bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum über 50 cm³
Leichtkrafträder ab 16 Jahren
Klasse A1
Die Klasse A1 beinhaltet AM. Sie erwerben sie direkt ab 16 Jahren.
- Leichtkrafträder: Motorrad bis 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Motorleistung, bei einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von höchstens 0,1 kW/kg. Die frühere Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung bis 15 kW oder bei Verbrennungsmotoren einem Hubraum über 50 cm³
Motorräder bis 35 kW
Klasse A2
Die Klasse A2 beinhaltet A1 und AM. Sie erwerben sie direkt ab 18 Jahren.
- Leichtkrafträder, auch mit Beiwagen: Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg
- Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 fahren und nach Ablauf von 2 Jahren Krafträder der Klasse A unbeschränkt
- Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Welche Klasse brauchen Sie?
Rufen Sie an oder schauen Sie vorbei, wir beraten Sie persönlich.